Thailand - Hinweise und Tipps für Urlauber zum Aufenthalt

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Allgemeine Hinweise und Tipps für Urlauber zum Aufenthalt in Thailand
(alle nachfolgenden Angaben entsprechen einem Informationsstand von Mitte September 2015 und sind ohne Gewähr) 

Die Amtssprachen in Thailand sind Thai und Englisch. In Hotels und Anlagen des Fremdenverkehrs ist gegebenenfalls eine gewisse kommunikative Verständigung mit dem Personal auch in Deutsch, Französisch und Spanisch möglich. 

Kontaktdaten zum deutschen AA (Auswärtiges Amt, Bundesrepublik Deutschland) in Thailand 

Für Botschaftsangelegenheiten in Thailand ist die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Bangkok zuständig.

Bangkok 9 South Sathorn Road, Bangkok 10120

Telefon +66 2 287 90 00

Postadresse Embassy of the Federal Republic of Germany, G.P.O. Box 2595, Bangkok 10500, Thailand

info@bangkok.diplo.de

Die für die Bundesrepublik Deutschland tätigen Konsulate in den einzelnen thailändischen Landesteilen sind auf der AA-Website gelistet ->

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/01-Laender/DeutscheAVen/Thailand/Thailand.html 

Thailand - Einreise-Bestimmungen / Ausreise-Bestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Kenntnisstand Mitte September 2015, alle Angaben ohne Gewähr)

Nachfolgend eine Aufstellung der Reisedokumente, die formal zur Einreise / Ausreise nach / aus Thailand berechtigen
- Reisepass (datengültig)
- Vorläufiger Reisepass (datengültig)
- Kinderreisepass (datengültig) Die Mindestgeltungsdauer der Einreisedokumente muss ab dem Einreisetag mindestens sechs Monate betragen. Keine Gültigkeit zur Einreise nach Thailand besitzen nachfolgend aufgeführte Dokumente
- Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
- Kinderausweis ACHTUNG Jedes Kind benötigt bei Ein- und Ausreise ein gültig eigenes Dokument (s. o.); personenbezogene Einträge in den Dokumenten der Eltern / Sorgeberechtigten reichen zur Grenzüberschreitung nicht aus. Minderjährige, die allein reisen (auch bei Begleitung von nachweislich autorisierten Erwachsenen), müssen jeweils eine beglaubigte Zustimmungserklärung der für sie im Herkunftsland gesetzlich Sorgeberechtigten mit sich führen. Für Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland besteht, sofern sie Buchungsnachweise zur grenzüberschreitenden Weiter- bzw. Rückreise führen können (Flugticket, Busfahrschein, Zugfahrschein), keine Visumspflicht, jedoch ist generell der Besitz einer "ausreichenden" Geldmenge (z. Zt. insgesamt nach Tageskurs am Überprüfungszeitpunkt von ca. 700 - 800 USD) vorgeschrieben. Pauschaltouristen reisen, sofern sie diesbezügliche Nachweise besitzen, also visumfrei ein und aus. Allerdings ist dieser visumfreie Aufenthalt auf maximal 30 Tage begrenzt - eine Verlängerung dieser Aufenthaltsfrist innerhalb des Landes ist also vor Ort behördlich nicht vorgesehen und kann deshalb regelgemäß auch kaum erfolgen (s. dazu auch Thailandreisen über die 30-tägige Aufenthaltsfrist hinaus). Diese Bestimmungen sind seitens des Touristen strikt zu beachten, bei Zuwiderhandlung ("Overstay") drohen hohe Geldbußen und / oder (beugungsmäßig u./o. ersatzweise) sogar beträchtliche Haftstrafen und/oder Abschiebungskosten. Sämtliche Forderungen solcher Art werden von der Bundesrepublik Deutschland (auch bei Zahlungsunfähigkeit) nicht übernommen. Thailandreisen über die 30-tägige Aufenthaltsfrist hinaus

Ein vor Reisebeginn in einer der Auslandsvertretungen von Thailand erworbenes Visum berechtigt (falls nicht anders vermerkt) zu einem Aufenthalt von maximal 60 Tagen Dauer, bei touristischem Anlass kann eine einmalige Verlängerung von 30 Tagen gestattet werden. Die Ausstellung von Visa ist gebührenpflichtig. Längerfristige Aufenthaltsgesuche in Thailand unterstehen dem national thailändischen Rechtskomplex "Non Immigrant". 

Thailand - Währung und Devisen - Einfuhr/Ausfuhr von Geld sowie dessen inländischer Tausch

Zulässig ist die unbeschränkte Einfuhr sowie Ausfuhr von ausländischen Währungen, jedoch besteht pro Person die gesetzliche Deklarationsverpflichtung bei Beträgen, die den jeweils aktuellen Wert von 20.000 USD (US-Dollar) überschreiten.

Die Landeswährung heißt Baht (THB = thailändische Baht), ihre Einfuhr sowie Ausfuhr ist vergleichbar unlimitiert gestattet (auch hier keine Meldung bei Einfuhr erforderlich).

ACHTUNG Die Ausfuhr von Beträgen ab THB 50.000 bzw. THB 500.000 in die angrenzenden Staaten Myanmar / Birma, Kambodscha, Laos, Malaysia sowie Vietnam sind hingegen zu deklarieren.

In Thailand ist das In-Umlauf-Bringen von Falschgeld ein nicht unerhebliches Strafrechtsdelikt, deshalb sollten Reisende den Devisentausch nur in offiziellen, d. h. autorisierten, Wechselstuben bzw. Hotels (gegen ordnungsgemäße Quittierung!) vornehmen lassen. Nicht selten sind die Wechselkursdaten in Hotels für den Euro im Vergleich etwas niedriger. In den urbanen Gegenden von Thailand kann zumeist in Restaurants, Warenhäusern sowie Lebensmittelketten mit internationalen Kreditkarten bezahlt werden. Für den Geldtransfer ist eine EC-Karte in vielen Banken und Geldautomaten kompatibel.

1 Baht (THB) besteht aus 100 Satang (die kleinste in Umlauf befindliche Münze ist 25 Satang, genannt e i n Salueng).

Nachfolgend aufgeführt thailändische Münzen sind zurzeit als gültige Zahlungsmittel in Umlauf (Kenntnisstand Mitte September 2015, alle Angaben ohne Gewähr) ->
- 25 Satang
- 50 Satang
- 1 Baht
- 2 Baht
- 5 Baht
- 10 Baht (zuzüglich Sonderprägungen für 10 Baht)

Nachfolgend aufgeführt thailändische Banknoten / Geldscheine sind zurzeit als gültige Zahlungsmittel in Umlauf (Kenntnisstand Mitte September 2015, alle Angaben ohne Gewähr) ->
- 20 Baht
- 50 Baht
- 100 Baht
- 500 Baht
- 1000 Baht 

Reise nach Thailand - persönliche Gesundheitsvorsorge und Impfmaßnahmen

Bei direkter Einreise aus der Bundesrepublik Deutschland ins Königreich Thailand sind keine vorherigen Impfmaßnahmen vorgeschrieben. Bei einer Einreise aus Gelbfieberregionen ist hingegen eine diesbezüglich medizinische Immunisierung vorgeschrieben.

Seitens Auswärtiges Amt bestehen zurzeit folgende Empfehlungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu einem erforderlichen Impfschutz für
- Tetanus
- Diphtherie
- Keuchhusten (Pertussis)
- Kinderlähmung (Polio)
- Mumps
- Masern
- Röteln (MMR)
- Influenza
- Pneumokokken

Bei längerem Aufenthalt oder individueller Exposition werden ferner Reiseimpfungen gegen folgende Infektionserkrankungen empfohlen
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- Tollwut
- Typhus
- Japanische Encephalitis

Vergleichbar anderen Südost-Asien-Urlauben gilt hier: Besonders in der Landesmitte (Zentralthailand), in seinem Süden, in der Nähe zu Wasserläufen sowie stehenden Gewässern, bei seinen tropischen Waldflächen und bewässerten Anbaugebieten weist Thailand Malariagebiete bzw. Malaria gefährdete Regionen verschiedener Erreger-Typen auf. In ausreichend zeitlichem Abstand zum Reiseantritt, während des gesamten Reiseverlaufs sowie geraume Zeit nach Reiserückkehr gilt daher die kontinuierliche Einnahme malariapräventiver Präparate (Chemoprophylaxe, apothekenpflichtig) als unbedingt angezeigt.

Zweckdienlich weitreichend beschreibende Beratungstexte zu gefährlichen Infektionserkrankungen und deren vorbeugende Maßnahmen hat das Robert Koch Institut unter der Menü-Leitseite http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/infekt_node.html
zusammengestellt. 

Spezifische Sicherheitshinweise für Krisenregionen/"No-go-Areas" in Thailand)

Bedingt durch innenpolitische und grenzregionsspezifische Konflikte sowie Aktivitäten islamistischer Gewalttäter wird durch das AA (Auswärtiges Amt) zum einen vom touristischen Besuch des Grenzgebietes zu Kambodscha (Preah Vihear) sowie besonders der dort befindlichen Tempelanlagen und deren Umgebung sowie zum anderen der Südprovinzen zu Malaysia (Narathiwat, Yala und Pattani und große Distrikte von Songhkla) dringend abgeraten (Stand Mitte September 2015); seit 2005 herrscht in diesen Randgebieten Thailands ein von den Behörden verhängtes Notstandsrecht.

Einige Grenzregionen von Thailand gelten also für alleinreisende Individualtouristen (auch in Grenznähe zu Myanmar) als potenziell nicht durchgängig sicher: In diesen Landstrichen ist man als Trekking-Urlauber am besten in sachkundig geführter Reisegruppe (gegebenenfalls mit Wachschutz) unterwegs, dann aber auch fast völlig ungefährdet.

Thailand gilt als eines der beliebtesten Reiseländer der Erde, auch die meisten seiner Grenzregionen können bei umsichtiger Planung nahezu gefahrlos bereist werden. 

Tourismus - Personennahtransport, Straßenverkehr, allgemeines Verhalten und Reisesicherheit

Für Touristen ist das in den städtischen Ballungsräumen Thailands zu bevorzugende Fortbewegungsmittel das Taxi und/oder Tuk-Tuk (dreirädrig gabelgelenktes Moped mit Sitzen für Personengruppe). Allerdings sollte man als nicht einheimisch stämmiger Reisender mindestens darauf achten, dass die Beförderungskosten mittels fahrzeugbasiertem Taxameter (fast nur in Bangkok vorhanden) oder durch vorherig (am besten mit Zeugen) vereinbarten Preis erhoben bzw. festgelegt werden.

Eine lokale Besonderheit im Personennahverkehr ist beim Ferienstandort Phuket zu beachten: Taxis aus dem Ostteil der Stadt dürfen Fahrgäste nicht an die westlich gelegenen Badestrände (und damit auch zu Urlauber-Hotels) transportieren, der Personenverkehr mit Tuk-Tuks erfolgt hier hingegen uneingeschränkt in beide Richtungen.

Der Straßenverkehr in Thailand mag vielen Urlaubern aus der westlichen Hemisphäre zum Teil chaotisch vorkommen; es gilt eine begründete Helmpflicht für Radfahrer, aber besonders auch erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr, denn die Verkehrsdisziplin und die real existierende Straßenverkehrsordnung sind mit heimischen Verhältnissen in vielen Aspekten kaum vergleichbar. Für Reisende, die in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind, empfiehlt es sich, gegenüber den anderen Beteiligten (sowie Umstehenden) die Ruhe zu bewahren und auf eventuell entstehend emotionale Aufwallungen distanziert und sachlich zu reagieren. Bei unlösbaren Komplikationen ist die englischsprachige Touristenpolizei zu alarmieren, die dann Konflikte zwischen Urlaubern und Thais auflöst.

Die statistischen Daten von Eigentums- und Gewaltkriminalität liegen für Thailand auf asiatischem Durchschnittsniveau, dies gilt auch für die dortigen Touristikhochburgen. In den Urlaubszentren Phuket, Koh Samui und Pattaya sind sie im Landesvergleich - auch bedingt durch eine gewisse urbane Anonymität (Verdeckungsvorteil) - erfahrungsgemäß etwas erhöht. Für ganz Thailand ist zu beachten, dass die örtlichen Behörden, darunter nicht selten die ordnungsstaatlichen Institutionen (Polizei, Innenverwaltung, Passamt etc.), als nicht immer korruptionsfrei gelten können. Touristen ist bei Komplikationen oder eventuell auftretenden (netzwerkverdächtigen) Falschbeschuldigungen zu empfehlen, sofortigen telefonischen Kontakt mit der Deutschen Botschaft aufzunehmen (+66 2 2879000 während der Dienstzeiten sowie +66 81 8456224 Bereitschaftsdienst).

In Thailand ist der Buddhismus Staatsreligion und gehört inkorporiert zur nationalen Identifikation, auch deshalb ist gegenüber sämtlichen Stätten, Symbolen und Brauchtümern diesbezüglicher Religionsausübung der erforderliche Respekt aufzubringen; zum Beispiel ist beim Betreten von Weihestätten (Tempeln u. Ä.) auf eine angemessene Bekleidung sowie ein das religiöse Empfinden nicht beeinträchtigendes Verhalten zu achten. Diese Benimmmaxime gilt aber nicht allein für Thailand und Asien, sondern sollte generell im Bewusstsein eines jeden (Touristen) verankert sein. 

Thailändische Bestimmungen zu Zoll (Einfuhr/Ausfuhr) sowie allgemein zu beachtend strafrechtliche Bestimmungen

Die Ausfuhr von Gegenständen nationaler Identität und/oder von nationalem Interesse (z. B. historische Buddha-Figuren bzw. -Darstellungen) unterliegt strengen Auflagen, die das thailändische Fine Arts Department für jedes Exportstück jeweils verifizieren muss.

Bedrohte Tierarten unterliegen rechtlich dem internationalen Artenschutzabkommen (Washington), dessen Durchsetzung in Thailand ernst genommen wird. Besonders der Erwerb bzw. das grenzüberschreitende Mit-sich-Führen von Häuten bzw. Lederartikeln (z. B. Schlange, Krokodil, Elefant) sowie Elfenbein ist sowohl in Thailand als auch in der Bundesrepublik Deutschland untersagt und u. U. strafrechtsrelevant.

Der Besitz, die Veräußerung, die Verwendung sowie die Einfuhr / Ausfuhr von Rauschdrogen jedweder Art ist in Thailand strengstens untersagt; schon das Antreffen von geringen Mengen verbotener Substanzen ist mit langjährigen Haftstrafen bedroht, bei größeren Vergehen in diesem Deliktbereich werden gelegentlich Todesstrafen ausgesprochen. Auch das unbedachte An-sich-Bringen, die Mitnahme oder der Transport für Dritte, unabhängig vom Kenntnisstand des Vorhandenseins solcher - infolge von Handlungen bzw. Unterlassungen - dann aufgefundenen Substanzen, kann oben genannte Konsequenzen evozieren.

In Thailand herrscht Ausweispflicht, d. h., auch Ferienurlauber müssen stets ein hinreichend sowie gültiges Personaldokument bei sich führen; nach Angaben des AA reicht häufig eine Fotokopie des Reisepasses aus (mit kenntlicher Seite der Visumserteilung sowie Einreisestempel). Überprüfungen der Personalien erfolgen erfahrungsgemäß vermehrt in der Umgebung von Vergnügungsarealen (Disco, Gaststätten, Rotlichtbezirk etc.).

Nachfolgend ausgeführte Handlungen sind in Thailand strafbar, werden verfolgt und können zum Teil mit Haftstrafen in empfindlicher Höhe geahndet werden:
- Schmähung oder Verunglimpfung (in Wort, Gestus und Bild) der thailändischen Monarchie sowie deren Repräsentanten
- Diebstahl (auch von Gegenständen geringen Werts)
- sexuelle bzw. Intim-Kontakte mit Minderjährigen (ACHTUNG der zweifelsfreie Altersnachweis in bestimmten Personenkreisen ist wg. häufiger Fälschung von Personaldokumenten nicht immer möglich)

Personen, die ein Lebensalter von 20 Jahren noch nicht erreicht haben, ist der Besuch von Diskotheken, Bars bzw. Vergnügungsstätten mit vorrangigem Alkoholausschank sowie der von Etablissements mit körpernahen Dienstleistungen nicht gestattet.

Jugendlichen vor dem Erreichen des 18. Lebensjahres ist es in Thailand nicht erlaubt, in der Öffentlichkeit Alkohol zu konsumieren. Für diese Personengruppe (ohne Begleitung eines Sorgeberechtigten) gilt überdies ein Ausgangsverbot in der Öffentlichkeit ab 22:00 h (auch für Kino, Restaurant etc.); bei Zuwiderhandlung droht eine Inhaftierung.

Der Konsum von Alkohol ist sowohl in fahrenden als auch parkenden Kraftfahrzeugen für sämtliche Insassen nicht gestattet.

Generell ist das Nacktbaden (auch für Frauen mit "lediglich" unbedecktem Oberkörper) in der Öffentlichkeit verboten, hier drohen ebenfalls deutliche Bußgelder, ersatzweise Haftstrafen. 

Führerschein

In Thailand wird ein deutscher Kfz-Führerschein in keiner Fahrzeugklasse behördlich anerkannt (auch wenn sich örtliche Autovermieter bei der Ausleihe mit ihm zumeist zufriedengeben). Im thailändischen Straßenverkehr ist eine deutsche Fahrerlaubnis nur zusammen mit einem internationalen Führerschein gültig, ansonsten gilt natürlich eine im thailändischen Inland erworbene Fahrlizenz. OG