Malediven - Tipps zur Ein- und Ausreise

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Malediven - Tipps zur Ein- und Ausreise sowie zum Aufenthalt beim Malediven-Urlaub

AA (Außenministerium der Bundesrepublik Deutschland)
Für Botschaftsangelegenheiten auf den Malediven ist die Deutsche Botschaft in Colombo/Sri Lanka zuständig. info@colombo.diplo.de

Bei dringenden Angelegenheiten vor Ort kann der deutsche Honorarkonsul auf den Malediven kontaktiert werden.

Sicherheitshinweise
Obwohl die Rate an Gewaltkriminalität auf den Malediven als denkbar gering eingeschätzt werden muss, können zurzeit nach regierungsamtlichen Mitteilungen in der Hauptstadt Malé mit Messern bewaffnet rivalisierende Jugendbanden unterwegs sein, vorrangig in den Abend- und Nachtstunden (laut AA/BRD, Stand Mitte 07/2015).

Erforderliche Reisedokumente
Reisepass (mindestens für Aufenthaltszeitraum gültig, ansonsten Komplikationen mit den Staatsorganen)

Vorläufiger Reisepass (mindestens für Aufenthaltszeitraum gültig, s. o.)

Kinderreisepass (mindestens für Aufenthaltszeitraum gültig) - Kinder benötigen ein eigenes Ausweisdokument

Für deutsche Staatsangehörige gilt bei Aufenthalt auf den Malediven zudem Visumzwang (die Aufenthaltsdauer ist hierbei auf 30 Tage begrenzt / 90 Tage Dauer auf Antrag vor Ort möglich). Die Aufenthaltsgenehmigungsdauer (auch bei Pauschalreisen) ist in jedem Falle strikt zu beachten.

Achtung -> Bestimmungen zur Einreise und zum Aufenthalt können sich kurzfristig ändern, hierzu gibt die jeweilige Auslandsvertretung der Malediven Auskunft.

Einfuhrbestimmungen etc.
Medikamente unterliegen sehr strengen Einfuhrbestimmungen, das Einführen von Alkoholika in die Malediven ist generell verboten.

Die Einfuhr von Druckerzeugnissen mit leicht bekleideten Personen ist untersagt.

Nicht-islamisch religiöse/sakrale Gegenstände, Figurinen, Abbildungen sowie anderes devotionales Material können von der Einfuhr ausgeschlossen sein.

Drogenbesitz, - weitergabe sowie -einnahme sowie homosexuelle Handlungen stehen unter Strafandrohung. OG